Welche Unterlagen brauche ich für den Energieausweis?
Für einen Verbrauchsausweis brauchen Sie erstaunlich wenig. Entscheidend sind drei Jahre Abrechnungen – und dass diese lückenlos sind.
Die Checkliste
- Heiz- beziehungsweise Energieabrechnungen über 36 zusammenhängende Monate
- Wohnfläche des Gebäudes in Quadratmetern
- Anzahl der Wohneinheiten
- Baujahr des Gebäudes
- Baujahr der Heizungsanlage
- Postleitzahl und Adresse des Objekts
- Angabe, ob die Warmwasserbereitung über die Heizung läuft
- Angabe, ob der Keller beheizt ist
Die 36-Monats-Regel
Das Gesetz verlangt Verbrauchsdaten über einen zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten. Drei aufeinanderfolgende Jahresabrechnungen sind also der Normalfall – es dürfen keine Lücken dazwischen liegen.
Zusätzlich gilt eine Aktualitätsgrenze: Die jüngste Abrechnung darf zum Zeitpunkt der Ausstellung höchstens 18 Monate zurückliegen. Eine Abrechnung von vor vier Jahren nützt Ihnen also nichts mehr.
Woher bekomme ich die Abrechnungen?
- Bei Gas und Fernwärme: Jahresabrechnung des Energieversorgers
- Bei Heizöl: Lieferscheine oder Rechnungen des Lieferanten
- Bei Mehrfamilienhäusern: Heizkostenabrechnung der Hausverwaltung oder des Abrechnungsdienstleisters
- Bei Wärmepumpe oder Stromheizung: Jahresabrechnung des Stromversorgers, idealerweise mit separatem Heizstromzähler
Was tun, wenn Daten fehlen?
Fehlt ein Jahr vollständig, ist ein Verbrauchsausweis nicht möglich – dann bleibt der Bedarfsausweis. Lücken dürfen nicht geschätzt oder hochgerechnet werden.
Stand das Gebäude zeitweise leer, ist das kein Ausschlussgrund: Leerstände werden bei der Berechnung berücksichtigt und erhöhen den Kennwert rechnerisch, damit das Gebäude nicht besser dasteht, als es ist.
Bei Heizöl zählt nicht das Kaufdatum, sondern der Verbrauch. Wer alle drei Jahre tankt, sollte Zählerstände oder Füllstände heranziehen – reine Kaufmengen verzerren das Ergebnis.
Warum Witterung und Standort eine Rolle spielen
Ein kalter Winter treibt den Verbrauch nach oben, ein milder senkt ihn. Damit Gebäude vergleichbar bleiben, wird der Heizverbrauch mit Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes auf ein mittleres Klima umgerechnet. Diese Faktoren hängen von Postleitzahl und Abrechnungszeitraum ab – deshalb wird die PLZ abgefragt.
Häufige Fragen
Reichen zwei Jahresabrechnungen?
Nein. Das Gesetz verlangt 36 zusammenhängende Monate, also in der Regel drei aufeinanderfolgende Abrechnungen ohne Lücke.
Wie alt darf die letzte Abrechnung sein?
Die jüngste Abrechnung darf bei Ausstellung höchstens 18 Monate zurückliegen.
Das Haus stand ein halbes Jahr leer – geht das trotzdem?
Ja. Längere Leerstände werden rechnerisch berücksichtigt, damit der Kennwert das Gebäude realistisch abbildet.
Ich habe nur Heizöl-Lieferscheine, keine Abrechnung.
Lieferscheine sind grundsätzlich geeignet. Wichtig ist, dass sich daraus der Verbrauch über 36 Monate nachvollziehen lässt – bei unregelmäßiger Betankung helfen Füllstände oder Zählerstände.